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Kanzlei für Erbrecht - Fachanwalt Markus Maibach - Spezalist für Erbrecht
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FAQs 

Kann man ein privates Testament mit dem Computer errichten? 

Ein Testament, welches nicht öffentlich beim Notar errichtet wird, bedarf zu seiner Wirksamkeit der handschriftlichen Form. Jeder maschinenschriftliche Zusatz gilt als nicht geschrieben und kann in Zweifelsfällen zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments führen. Außerdem ist das Testament mit der eigenen Unterschrift am Ende des gesamten Textes zu versehen. Orts- und Zeitangabe der Errichtung sollten ebenfalls nicht fehlen.

Was ist zu tun, wenn man ein privates Testament nach dem Erbfall findet? 

Nach dem Tode des Erblassers besteht eine gesetzliche Pflicht zur Ablieferung. Dabei ist jede Urkunde, die sich äußerlich oder nach ihrem Inhalt als Testament darstellt, abzuliefern, unabhängig davon, ob sie gültig, widerrufen oder gegenstandslos ist. Wer gegen diese Ablieferungspflicht verstößt, macht sich u.U. wegen Urkundenunterdrückung strafbar und eventuell auch schadensersatzpflichtig.

Wie erfährt das Nachlassgericht von meinem Tod, damit die letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) ordnungsgemäß eröffnet wird? 

Das Amtsgericht, bei welchem eine letztwillige Verfügung hinterlegt wird, informiert hierüber das Standesamt des Geburtsortes desjenigen, der diese Verfügung errichtet hat. Dort wird ein entsprechender Vermerk in die Personenstandskartei aufgenommen. Im Falle des Todes informiert nunmehr das Standesamt des Wohnortes des Erblassers das Standesamt des Geburtsortes. Von dort aus wird dann wegen des bestehenden Vermerks in der Kartei das Amtsgericht, wo die letztwillige Verfügung verwahrt wird, vom Tod unterrichtet. Das Nachlassgericht (eine Abteilung des Amtsgerichts) eröffnet dann die letztwillige Verfügung.

Kann man sein privates Testament bei Gericht hinterlegen? 

Jeder hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hinterlegung seines Testaments beim örtlichen Amtsgericht. Von dieser Möglichkeit sollte in jedem Fall Gebrauch gemacht werden, um der Gefahr vorzubeugen, dass anlässlich des eigenen Todes das Testament nicht unterdrückt, vernichtet oder gefälscht, sondern vom Nachlassgericht ordnungsgemäß eröffnet wird. Die Kosten hierfür sind verhältnismäßig gering. Sie richten sich nach dem gegenwärtig zu vererbenden Vermögenswert und betragen zur Zeit bei einem Vermögenswert von beispielsweise 250.000 Euro einmalig 108 Euro.

Benötige ich überhaupt einen Erbschein? 

Auf entsprechenden Antrag wird vom Nachlassgericht ein Erbschein erteilt. Da sowohl der Antrag als auch die Erteilung des Erbscheins mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein können, ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob ein Erbschein wirklich benötigt wird. In der Praxis wird der Erbschein vor allem zur Legitimation gegenüber dem Grundbuchamt für die Umschreibung von Grundstücken oder zum Nachweis des Erbrechts gegenüber Banken benötigt. Existiert aber beispielsweise ein öffentliches Testament, kann der Erbnachweis hierdurch i.V.m. der entsprechenden Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts geführt werden. Wurde vom Erblasser eine wirksame Vollmacht nach seinem Tode bzw. über seinen Tod hinaus erteilt, reicht zur Handlungsfähigkeit gegenüber Banken nicht selten bereits die Vorlage dieser Vollmacht aus. Die Kosten für einen Erbschein können dann erspart werden.

Was ist ein öffentliches Testament? 

Als "öffentlich" wird ein Testament bezeichnet, welches vor einem Notar errichtet wurde. Grundsätzlich hat man die freie Wahl, ob man ein öffentliches oder ein privates Testament errichten will. Bestimmte Personen (z.B. Blinde) haben aber lediglich die Möglichkeit, öffentlich zu testieren.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament? 

Das gemeinschaftliche Testament ist ausschließlich Ehegatten und nunmehr auch eingetragenen Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.02.2001 vorbehalten. Andere Personen, insbesondere Verlobte, Verwandte oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können ein gemeinschaftliches Testament nicht errichten. Die Besonderheit besteht zum einen darin, dass in einem gemeinschaftlichen Testament nur ein Ehegatte den gemeinsamen letzten Willen niederschreibt und der andere Ehegatte lediglich mit unterzeichnen muss, zum anderen der Inhalt des Testaments so ausgestaltet werden kann, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Erstverstorbenen an das Testament gebunden ist, also kein neues Testament mit abweichendem Inhalt errichten kann, es sei denn, er schlägt das Erbe aus.

Was ist ein "Behindertentestament"? 

Dieser Begriff hat sich für folgende Fallkonstellation "eingebürgert": In einem Testament oder Erbvertrag setzt der Erblasser sein behindertes Kind, welches Sozialhilfeleistungen erhält, zum (Mit-)Erben ein. Durch einen ganz bestimmten Regelungsgehalt wird diese Erbeinsetzung so ausgestaltet, dass der Sozialhilfeträger auf den Erbteil des behinderten Kindes nicht zugreifen kann. Sinn eines "Behindertentestaments" ist es daher, das Vermögen des Erblassers vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen. Ein "Behindertentestament" ist nach gegenwärtiger Rechtslage nicht sittenwidrig.

Was ist ein Pflichtteil? 

Der Pflichtteil steht nur einem ganz bestimmten Personenkreis zu, nämlich Abkömmlingen, Eltern und dem Ehegatten des Erblassers. Wird jemand aus diesem Kreis durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen ("enterbt"), steht ihm grundsätzlich der Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte dessen, was der Pflichtteilsberechtigte erhalten hätte, wenn er gesetzlicher Erbe geworden wäre. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteilsberechtigte wird also nicht unmittelbar am Nachlass beteiligt (z.B. kein Miteigentümer eines Grundstücks). Für die Berechnung wird der gesamte Nachlass in Geld bewertet. Vom Gesamtbetrag erhält der Pflichtteilsberechtigte einen Betrag gemäß seiner Pflichtteilsquote.

Ist eine Erbausschlagung endgültig? 

Die Ausschlagung des Erbes muss nicht endgültig sein. Es besteht die Möglichkeit, die Ausschlagung anzufechten. Die Anfechtung bedarf aber eines ganz bestimmten, im Gesetz vorgesehenen Grundes. Hat man sich zum Beispiel über die Zusammensetzung des Nachlasses geirrt, besteht die Möglichkeit der Anfechtung. Wer also gedacht hat, im Nachlass befinde sich nur wertloses Ackerland in der Eifel und deshalb das Erbe ausgeschlagen hat, tatsächlich zum Nachlass aber ein wertvolles Mehrfamilienhaus in der Kölner Innenstadt gehört, kann die Anfechtung der Erbausschlagung erklären.

Wer trägt die Beerdigungskosten? 

Die Kosten für die Beerdigung des Erblassers sind von den Erben zu tragen. Hat also die Ehefrau des Erblassers die Beerdigung bezahlt, stellt sich aber später heraus, der Erblasser hat seine heimliche Geliebte zur Alleinerbin eingesetzt, kann die Ehefrau von der Geliebten die Erstattung der Beerdigungskosten verlangen.
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