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Kanzlei für Erbrecht - Fachanwalt Markus Maibach - Spezalist für Erbrecht
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Digitaler Nachlass
10.06.2018 13:42 (1670 x gelesen)

Was passiert mit den "digitalen Hinterlassenschaften" eines Erblassers im Internet? Wer hat Zugriff auf Accounts und Zugangsdaten eines Verstorbenen? Eine wichtige Entscheidung zu diesem Thema durch den Bundesgerichtshof soll am 12. Juli 2018 erfolgen. In dem Fall haben Eltern Facebook auf Zugang zu dem vollständigen Nutzerkonto ihrer verstorbenen minderjährigen Tochter verklagt. Sie wollten Aufklärung darüber erhalten, ob die Tochter Suizidabsichten hatte.

Erstinstanzlich gab das Landgericht Berlin den Eltern recht. Das Kammergericht in der zweiten Instanz war anderer Auffassung. Facebook beruft sich auf das Fermeldegeheimnis. Hierunter soll auch die gespeicherte Kommunikation fallen, beispielsweise in Form von E-Mails. Damit stellt sich die Frage, ob die Erben auch in das Fernmeldegeheimnis einrücken. Grundsätzlich tritt ein Erbe die gesamte Rechtsnachfolge im Rahmen eines erweiterten Vermögensbegriffs an. Die Unvererblichkeit einzelner Positionen ist die Ausnahme, beispielsweise bei bestimmten höchstpersönlichen Rechten (dieser Gesichtspunkt spielt gegenwärtig in dem Rechtsstreit zwischen der Witwe von Helmut Kohl und Heribert Schwan eine entscheidende Rolle). Es wird somit interessant sein, wie der BGH diesen Konflikt auflösen wird. Die Entscheidung des BGH soll am 12. Juli 2018 verkündet werden.


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