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Kanzlei für Erbrecht - Fachanwalt Markus Maibach - Spezalist für Erbrecht
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Wann ist ein Testament "eigenhändig geschrieben"?
20.05.2013 16:22 (5345 x gelesen)

In einer aktuellen Entscheidung hat sich das OLG Frankfurt (Beschluss vom 11. Februar 2013, Az: 20 W 542/11) mit der Frage befasst, wann ein Testament noch als "eigenhändig geschrieben" im Sinne des Gesetzes (§ 2247 Abs. 1 BGB) anzusehen ist.



Dem Fall lag zugrunde, dass der Erblasser ein privatschriftliches Testament errichtet hatte, welches eine Kombination aus handschriftlichen Textpassagen und Pfeildiagrammen enthielt. Im Ergebnis stand fest, dass sowohl der handschriftliche Text als auch die Pfeildiagramme vom Erblasser stammten. Der handschriftliche Text für sich allein betrachtet ergab jedoch keinen Sinn. Ob unter Einbeziehung der Pfeildiagramme ein letzter Wille des Erblassers zu ermitteln gewesen wäre, ließ das Gericht dahinstehen. Es argumentierte, bereits die Verwendung von Pfeildiagrammen sei unzulässig, weil damit nicht dem gesetzlichen Schriftformerfordernis ("eigenhändig geschrieben") entsprochen würde. Nur die handschriftliche Niederlegung eines Textes (geschrieben, nicht gemalt) lasse den Willen des Erblassers mit hinreichender Sicherheit zur Geltung kommen und gewährleiste die notwendige Authentizität. Im Ergebnis war das Testament des Erblassers also insgesamt als nichtig anzusehen.

Durch diese Entscheidung wird noch einmal die Notwendigkeit deutlich, sich bei der Errichtung seines letzten Willens fachlichen Rat einzuholen.


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