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Kanzlei für Erbrecht - Fachanwalt Markus Maibach - Spezalist für Erbrecht
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Kein Untergang des Urlaubsabgeltungsanspruchs beim Tod des Arbeitnehmers
12.09.2014 16:48 (4401 x gelesen)

Der Europäische Gerichtshof hat aktuell entschieden, das der Anspruch auf Abgeltung für nicht genommenen Urlaub nicht untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet wird (EuGH, Urteil vom 12.06.2014 - C-118/13). Der Anspruch geht also auf die Erben über und kann von diesen geltend gemacht werden.

Der EuGH hat in seiner Entscheidung betont, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung der Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist. Für die Dauer des Jahresurlaubs ist also das Entgelt beizubehalten, was bei uns allgemein als selbstverständlich empfunden werden dürfte. Um die praktische Wirksamkeit dieses Grundsatzes zu gewährleisten, ist es aus Sicht des Gerichts unerlässlich, den Anspruch auch beim Tode des Arbeitnehmers bestehen zu lassen. Würde nämlich die Pflicht zur Auszahlung von Jahresurlaubsansprüchen mit dem Tod des Arbeitnehmers enden, so wäre es von einem unwägbaren und zufälligen Ereignis abhängig, ob der Jahresurlaubsabgeltungsanspruch rückwirkend vollständig entfällt. Maßgeblich aus diesem Grund hält das Gericht den Untegang dieses Anspruches beim Tod des Arbeitnehmers für nicht hinnehmbar. Insbesondere sei der Anspruch auch nicht von einem zuvor gestellten Antrag des Arbeitnehmers abhängig.


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